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Notwendige Unterlagen

Benötigte Unterlagen zur Beurkundung des Sterbefalles beim zuständigen Standesamt:

Bei Ledigen:

·         Geburtsurkunde

·     Personalausweis, falls die oder der Verstorbene nicht am Sterbeort amtlich gemeldet ist

·         Bei Verheirateten:

·         Entweder Stammbuch, Heiratsurkunde (Eheurkunde) oder beglaubigte Abschrift aus dem

·         Familienbuch

·         Personalausweis, falls die oder der Verstorbene nicht am Sterbeort amtlich gemeldet ist

Bei Verwitweten:

·         Entweder Stammbuch, Heiratsurkunde (Eheurkunde) oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

·         Sterbeurkunde der Ehepartnerin bzw. des Ehepartners

·         Personalausweis, falls die oder der Verstorbene nicht am Sterbeort amtlich gemeldet ist

Bei Geschiedenen:

·         Entweder Stammbuch, Heiratsurkunde (Eheurkunde) oder beglaubigte Abschrift aus dem Familienbuch

·         Scheidungsurteil mit Rechtsgültigkeitsvermerk oder eine entsprechende andere Urkunde, aus der die Rechtsgültigkeit der Scheidung hervorgeht (z.B. aktuelle Eheurkunde mit Scheidungsvermerk)

·         Personalausweis, falls die oder der Verstorbene nicht am Sterbeort amtlich gemeldet ist

Wir helfen Ihnen bei der Besorgung der notwendigen Dokumente. Bei Eheschließungen und/oder Geburten im Ausland kann es erforderlich sein, dass alle Dokumente wie Geburtsurkunden beider Ehepartner, Heiratsurkunde und ggf. Namensangleichung zur Beurkundung des Sterbefalles notwendig sind.

Des Weiteren, soweit zutreffend:

·         Rentenversicherungsnummer und Rententräger (z. B. Knappschaft, Deutsche Rentenversicherung)

·         bei Pensionsbezügen die Personalnummer und die zuständige Besoldungsstelle

·         bei Betriebs- und/oder Zusatzrenten die entsprechenden Anschriften und Versicherungsnummern

·         die Gesundheitskarte der Krankenkasse ggf. zusätzlich Zuzahlungsbefreiungsausweis

·         bei Sterbe- und/oder Lebensversicherungen das Mitgliedsheft bzw. den Versicherungsschein im Original

·         Mitgliedsausweis bei Zugehörigkeit zu einer Gewerkschaft

·         den Schwerbehinderten- und/oder Parkausweis

·         bei einer vorhandenen Grabstelle die Graburkunde oder sonstige Dokumente (ist von Vorteil aber nicht zwingend erforderlich, kann von uns auch bei der Friedhofsverwaltung erfragt werden.)